Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Verträge zwischen dem Kunden und der Internetwerbungs-Agentur:
Diese AGBs gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird bzw. keine
anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss getroffen werden. Bei abweichenden Vereinbarungen über einen oder einzelne Punkte in einem jeweiligen Vertrag bleiben die übrigen Teile dieser AGBs in vollem Umfange wirksam.
1. Urheber- und Nutzungsrechte
- Jeder an Mercarte erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
- Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von
Mercarte weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt
Mercarte, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gelten die den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafiker) entsprechenden Tarife.
- Mercarte überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
- Mercarte hat das Recht, auf den fertig gestellten Werken als Urheber genannt zu werden.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
- Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
- Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt
Mercarte, die im Auftragsformular genannten Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende Entgelte, sonstige Kaufpreise, sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte, sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von
Mercarte. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
- Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die
Mercarte für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Mercarte berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen.
- Kommt der Kunde nach Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann
Mercarte das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt
Mercarte vorbehalten.
4. Rückvergütung
- Gegen Ansprüche von Mercarte kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
Mercarte die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telefongesellschaften usw., hat
Mercarte auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Diese berechtigen
Mercarte, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
- Sonderleistungen wie nachträgliche Umarbeitung und Änderung von Internetseiten, Illustrationen, Konzepten oder Designarbeiten können von
Mercarte entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert berechnet werden.
- Mercarte ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
Mercarte entsprechende Vollmacht zu erteilen.
- Mercarte ist berechtigt, sämtliche Leistungen von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen.
- Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von
Mercarte abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber,
Mercarte im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
- Von Mercarte kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
6. Konnektierung von Internet-Domains
- Soweit die Konnektierung von Internet-Domains Bestandteil der Leistung ist, tritt
Mercarte im Namen des Kunden als Kontakt (technisch) gegenüber der zuständigen Organisation (DENIC, INTERNIC, etc.) auf. Durch Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
- Wechselt der Kunde von Mercarte zu einem anderen Provider, verpflichtet sich
Mercarte umgehend die Domain freizugeben, es sei denn, es stehen noch offene Forderungen gegenüber dem Kunden aus. In diesem Fall hat
Mercarte ein Zurückbehaltungsrecht an der Domain bis zur Erfüllung der Forderungen.
- Mercarte hat auf die Vergabe der Domain-Namen keinerlei Einfluss. Aus diesem Grund wird keine Gewähr übernommen, dass die beantragte Domain frei von Rechten Dritter ist, oder auf Dauer Bestand hat.
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Domainnamen hat der Kunde selbst und auf eigene Kosten durchzuführen.
7. Eigentumsvorbehalt
- An Entwürfen und Reinausführungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Die Originale sind daher nach Abschluss des jeweiligen Projektes unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
- Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- Mercarte ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat
Mercarte dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von
Mercarte geändert bzw. ergänzt o.ä. werden.
8. Korrektur und Belegexemplare
- Darstellung der Internet-Seiten. Die Internet-Seiten werden nach besten Möglichkeiten für die Browser Microsoft Internet Explorer 5.x 6 x und soweit technisch machbar Netscape Navigator 4.x optimiert.
Mercarte gibt keine Gewähr für eine korrekte Darstellung der programmierten Internetseiten auf allen Systemen und Browsern. Für den Fall, dass vom Kunden darüber hinaus die Anpassung für spezielle Browser bzw. Systeme gewünscht wird, so ist dies - soweit überhaupt
technisch realisierbar, nur gegen eine vorher zu vereinbarende Vergütung möglich.
- Suchmaschinen-Suchbegriffe und Stichwörter werden durch den Auftraggeber festgelegt.
Mercarte kann hierbei nur beratend zur Seite stehen, gibt aber keine Gewähr für eine gute Position in den Trefferlisten der Suchmaschinen.
- Mercarte führt eine Anmeldung der Internetpräsenz gegen entsprechende Gebührenpauschale bei bis zu 50 Suchdiensten durch. Diese Leistung erbringt
Mercarte nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffene Suchmaschine.. Über Aufnahme und deren Zeitpunkt entscheidet allein der Betreiber des jeweiligen Suchdienstes.
- Von allen vervielfältigten Arbeiten hat
Mercarte einen Anspruch auf 10 bis 20 einwandfreie, unentgeltliche Belege.
Mercarte ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso ist
Mercarte berechtigt,
fertig gestellte Internetseiten als Referenz zu benutzen.
9. Pflichten des Auftraggebers im Bereich Internet
Der Kunde verpflichtet sich:
- die für die Erstellung oder Änderung der Internetseiten erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig auf Datenträger spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen und
Mercarte bei Rückfragen kurzfristig Auskunft zu erteilen. Liefert der Kunde nach zweimaliger Fristsetzung die zur Auftragsausführung erforderlichen Daten nicht an, ist
Mercarte berechtigt, mit den vorliegenden Daten des Kunden eine Homepage zu erstellen. Änderungen danach sind kostenpflichtig und nach Aufwand zu berechnen.
- Mercarte mitzuteilen, mit Hilfe welcher technischer Ausstattung er die Dienste von
Mercarte verwenden wird.
- die Zugriffsmöglichkeit auf Mercarte Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von
Mercarte bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen. Der Inhalt der Kunden-Internetseiten muss mit geltendem deutschen, amerikanischen sowie EU-Recht in Einklang stehen. Er darf keine pornographischen Darstellungen, politisch radikale oder verfassungsfeindliche Bestandteile aufweisen. Informationen, die illegale Aktivitäten unterstützen, sowie Links zu Servern mit pornographischen Inhalten sind verboten.
- die Verhaltensregeln sowie die jeweils geltenden Bestimmungen im Internet einzuhalten
- Mercarte erkennbare Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen
- im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
- nach Abgabe einer Störungsmeldung die
Mercarte durch die Überprüfung der Einrichtung und/ oder Behebung der festgestellten Störungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung außerhalb des Verantwortungsbereichs von
Mercarte vorlag.
- Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere der oben genannten Pflichten, ist
Mercarte berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Versendet der Kunde Werbemails oder Massenmails unter Angabe seines Domain-Namens, ohne von den Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein, behält sich
Mercarte vor, den Account umgehend zu sperren.
- Der Kunde ermächtigt Mercarte im Falle von gesetzlichen Gegebenheiten oder aufgrund von behördlichen Aufforderungen, ohne weitere Zustimmung, Daten an die jeweiligen Institutionen weitergeben zu dürfen.
10. Verfügbarkeit
In der Regel steht eine Kunden-Domain dem Besucher im Internet täglich rund um die Uhr zur Verfügung. Geringfügige Unterbrechungen, z.B. wegen notwendiger Wartungsarbeiten am Server bzw. technischer Probleme an den Übertragungsleitungen können jedoch vorkommen.
Mercarte hat auf diese Situationen keinen Einfluss und wird vom Kunden daher von Ansprüchen jeglicher Art freigestellt.
11. Haftung
- Mercarte verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
Mercarte haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
- Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung von
Mercarte.
- Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet
Mercarte nicht.
- Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei
Mercarte geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Mercarte behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann
Mercarte eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann
Mercarte auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an
Mercarte übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber
Mercarte von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
13. Datenschutz
- Die Mercarte unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich. Vertrauliche Informationen sollten im Interesse des Auftraggebers ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
- Soweit nicht schriftlich vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung einer Domain notwendig ist.
14. Schlussbestimmungen
- Verträge und deren Änderungen haben schriftlich zu erfolgen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Regensburg.
- Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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